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| Allgemeine Geschäftsbedingungen |
Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der Firma "Das Kaffeekontor", Inhaber Udo Zink Schmiedwiesenweg 7, 75387 Neubulach
1. Allgemeines und Begriffsbestimmungen 1.1 Diese Allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen liegen allen Angeboten und Verträgen über Lieferungen und Leistungen, einschließlich Reparatur- und Beratungsleistungen der Firma "Das Kaffeekontor", Inhaber Udo Zink, künftig "Firma" genannt, zugrunde. Entgegenstehenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen von Kunden wird wiedersprochen. Diese Bedingungen gelten auch, wenn in Kenntnis entgegenstehender oder von diesen Bedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausgeführt wird. Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma "Das Kaffeekontor" und dem Besteller gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in der zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung. Über Änderungen wird der Besteller informiert. Durch die Abgabe einer Bestellung werden die zu dem Zeitpunkt gültigen AGB vom Besteller anerkannt. 1.2 Verbraucher im Sinne nachfolgender Bestimmungen sind natürliche Personen, denen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit nicht zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne dieser Bestimmungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln, §§ 14, 310 Abs. 1 BGB. Kunden im Sinne dieser Bestimmungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer. 1.3 Diese Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten auch für weitere Aufträge, ohne dass hierauf nochmals besonders Bezug genommen werden muss.
2. Angebot und Abschluss 2.1 Angebote sind hinsichtlich Preis, Menge, Lieferfrist und Liefermöglichkeit stets freibleibend, soweit sich aus dem Angebot nichts anderes ergibt. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch schriftliche Bestätigung der Firma verbindlich. 2.2 Die zu einem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind, soweit nichts anders vereinbart, nur annähernd maßgebend. 2.3 Preiserhöhungen aufgrund gesetzlicher Erhöhungen der Mehrwertsteuer bleiben vorbehalten.
2.4 Nach Abschicken Ihrer Bestellung erhalten Sie eine E-Mail mit einer Bestätigung des Eingangs Ihrer Bestellung. Erst mit der Versendung Ihrer Bestellung kommt ein Kaufvertrag zustande. Bei Druck-, Schreib- und Rechenfehlern auf der Webseite ist die Firma "Das Kaffeekontor" zur Korrektur berechtigt. Ist ein Produkt wider Erwarten aus nicht zu vertretenden Gründen nicht lieferbar, ist die Firma "Das Kaffeekontor" berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Der Besteller wird unverzüglich darüber informiert, sollte die bestellte Ware nicht zur Verfügung stehen. Etwaige bereits geleistete Zahlungen werden im Fall unseres Rücktritts unverzüglich erstattet.
3. Preise und Zahlung 3.1 Die Preise verstehen sich stets zuzüglich Mehrwertsteuer. Mit Erscheinen neuer Preise verlieren alle vorangegangenen Preise Ihre Gültigkeit. Bei befristeten Angeboten wird auf die Gültigkeitsdauer hingewiesen. 3.2 Die Bezahlung ist nur gegen Vorauskasse oder per Nachname möglich. 3.4 Zahlungen für Reparatur- und Wartungsleistungen sind sofort nach Durchführung der Leistung fällig und auszugleichen. Erfolgt dies nicht, ist die Firma bzw. der ausführende Mitarbeiter berechtigt, eingebaute bzw. ausgetauschte Teile wieder auszubauen. Der Kunde erklärt sich hiermit ausdrücklich einverstanden und erklärt, dass ein Eigentumsübergang bezüglich solcher eingebauter bzw. ausgetauschter Teile erst nach erfolgter Zahlung erfolgt bzw. übereignet derartige Teile wieder an die Firma zurück. Die Kosten für den Wiederausbau der Teile und die Kosten für den Neueinbau einschließlich Aufwand für Anfahrt nach Ausgleich der Rechnung trägt der Kunde. 3.5 Skonti können nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung in Abzug gebracht werden. 3.6 Der Eintritt des Zahlungsverzugs richtet sich nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen der §§ 286 ff. BGB. Im Falle des Zahlungsverzugs werden zusätzlich zu den gesetzlich fällig werdenden Verzugszinsen für den Ausspruch von Mahnungen pauschale Mahngebühren in Höhe von jeweils 7,00 € je Mahnung zur Zahlung fällig. 3.7 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer/Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von der Firma ausdrücklich anerkannt sind. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht aus demselben Vertragsverhältnis herrühren. Wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, dürfen Zahlungen des Kunden in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln stehen. Gehört der Vertrag zum Betriebe eines Handelsgewerbes, so kann der Kunde Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine berechtigte Mängelrüge geltend gemacht wird.
4. Abnahme 4.1 Der Besteller/Käufer ist verpflichtet, die bestellte Ware abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden. 4.2 Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn die Ware auf Wunsch des Bestellers/Käufers von der Firma in den Versand gebracht wurde. Die Abnahme gilt ebenfalls als erfolgt, wenn der Käufer/Besteller von der Firma schriftlich über die Abholbereitschaft unterrichtet wurde und der Käufer/Besteller die Bestellware nicht innerhalb einer angemessenen Frist abgeholt hat. 5. Lieferfristen und Termine, Verzug
5.1 Die von der Firma angegebenen Lieferfristen sind freibleibend und nur angenähert, es sei denn, es wurden ausdrücklich einzelvertraglich Fixgeschäfte vereinbart. 5.2 In Fällen höherer Gewalt oder sonstiger vom Verkäufer nicht zu vertretender Umstände (z.B. behördliche Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen, Materialbeschaffungsproblemen, Verkehrsstörungen und dgl. auch wenn sie beim Vorlieferanten eintreten, verlängern sich die - auch bestätigten - Lieferfristen in angemessenem Umfang. Dies gilt auch dann, wenn die vorbezeichneten Umstände während eines bereits eingetretenen Verzugs entstehen. Wird der Firma aufgrund solcher Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar, so wird die Firma von ihrer Leistungspflicht frei. Sofern die Lieferverzögerungen länger als ein Monat dauern, sind Firma und Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. 5.3 Teillieferungen sind zulässig und verpflichten den Kunden zur Zahlung der anteiligen Vergütung, es sei denn, dass die Entgegennahme der Teillieferung unzumutbar wäre. Jede Teillieferung gilt als Erledigung eines gesonderten Auftrags im Sinne dieser Bedingungen. 5.4 Gerät die Firma aus Gründen, die sie zu vertreten hat, in Lieferverzug, so ist der Kunde, wenn er nicht Verbraucher ist, zum Rücktritt berechtigt, sofern er der Firma eine angemessene Nachfrist gesetzt hat. Für durch Verschulden ihrer Vorlieferantin verzögerte oder unterbliebene Lieferung hat die Firma keinesfalls einzustehen. Im Falle des Leistungsverzugs der Firma oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder auf einem Verstoß gegen eine vertragliche Kardinalpflicht. Kommt der Käufer/Besteller mit der Entgegennahme der Lieferung der Firma in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist die Firma berechtigt, den ihr hieraus entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
6. Versand, Gefahrenübergang und Wiederrufsbelehrung
6.1 Versandweg und -mittel sind, wenn nichts anderes vereinbart, der Wahl der Firma überlassen. Die Ware wird auf Wunsch und auf Kosten des Kunden versichert. 6.2 Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Kunden verzögert, so lagert die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden. In diesem Falle steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich. 6.3 Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Tranporteur, Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen des Lagers auf den Kunden über.
6.4 Die Versandkosten für Verbrauchsmaterialien innerhalb Deutschlands betragen bei einer Bestellmenge bis 2 KG pauschal 5 EURO. Bei einer Bestellmenge zwischen 2 KG und 10 KG betragen die Versandkosten 7 EUR jedoch berechnen wir ab einem Bestellwert von 80,00 EUR keine Versandkosten mehr. Für Nicht-Verbrauchsmaterialien werden die Versandkosten im Bestellvorgang aufgeführt. Als Nachnahmegebühr berechnen wir 5,50 Euro zusätzlich.
6.5 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt mit Erhalt der Lieferung, jedoch nicht vor Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Das Kaffeekontor, Inh. Udo Zink, Schmiedwiesenweg 7, 75387 Neubulach Das Widerrufsrecht besteht aus Hygienegründen nicht für Kaffee, Espresso und alle anderen Lebensmittel. Es besteht ebenfalls nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand oder ohne Originalverpackung zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen Sie innerhalb von 30 Tagen nach Absendung Ihrer Widerrufserklärung erfüllen. Abwicklung Für eine kostengünstige Abwicklung der kostenfreien Rücksendung bieten wir Ihnen an, dass wir die Ihnen entstehenden Versandkosten für die Rücksendung innerhalb von 5 Werktagen zusammen mit dem Kaufpreis auf das von Ihnen angegebene Bankkonto überweisen. Für die Rücksendung auf Ihre Kosten und auch die kostenfreie Rücksendung nehmen Sie am Besten die von uns verwendete Verpackung und verschließen diese wieder sicher. Andernfalls sorgen Sie bitte für eine sichere Verpackung.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1 Die Firma behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises vor. Bei Waren, die der Kunde im Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von der Firma bezieht, behält sich die Firma das Eigentum vor, bis ihre sämtlichen Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen der Firma in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Kunden eine wechselmäßige Haftung der Firma begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Kunden als Bezogenen. 7.2 Wird die Vorbehaltsware durch den Kunden mit anderen Waren verbunden oder vermischt, steht der Firma das Miteigentum an der neuen Sache oder vermischten Ware im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. Erlischt das Eigentum der Firma durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so überträgt der Kunde der Firma bereits im Zeitpunkt des Vertragsschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der Vorbehaltsware und verwahrt sie für die Firma unentgeltlich. Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne von 7.1. 7.3 Soweit einzelne technische Geräte, insbesondere Kaffeemaschinen, vom Kunden eingebaut werden, z.B. in Küchen oder Thekenanlagen, räumt der Kunde im Falle seines Zahlungsverzugs der Firma das Recht ein, zur Sicherung des (restlichen) Kaufpreisanspruches ggf. nach dessen Wahl solche bereits eingebauten einzelnen technischen Gegenstände auszubauen und bis zum Ausgleich der Forderung der Firma zurückzunehmen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. 7.4 Der Kunde hat die Firma über eventuelle Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und abgetretene Forderungen sofort zu unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist, veräußern, vorausgesetzt, dass die Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. den nachfolgenden Ziffern auf die Firma übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware ist der Kunde nicht berechtigt. 7.5 Die Forderungen des Kunden aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware wird schon jetzt an die Firma abgetreten. Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Kunden zusammen mit anderen, nicht vom Verkäufer gelieferten Waren veräußert, so wird die Forderung aus der Weiterveräußerung im Ver-hältnis des Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. Bei der Veräußerung von Waren, an denen die Firma Miteigentumsanteile gem. Nr. 6.2 hat, wird der Firma ein ihrer Miteigentumsanteil entsprechender Teil abgetreten. 7.6 Der Kunde ist berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung einzuziehen. Auf Verlangen der Firma ist er verpflichtet, seine Abnehmer sofort von der Abtretung an die Firma zu unterrichten - sofern diese das nicht selbst vornimmt - und dieser zur Einziehung erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu geben bzw. auszuhändigen. Zur weiteren Abtretung der Forderung ist der Kunde in keinem Falle berechtigt. Eine Abtretung im Wege des echten Factorings ist dem Kunden nur unter der Voraussetzung gestattet, dass der Firma dies unter Bekanntgabe der Factoring-Bank und der dort unterhaltenen Konten des Kunden angezeigt wird und der Factoring-Erlös den Wert der gesicherten Forderungen der Firma übersteigt. Mit der Gutschrift des Factoring-Erlöses wird die Forderung der Firma sofort fällig. 7.7 Die Firma verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherungen insoweit freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt. 7.8 Im Falle des Zahlungsverzugs oder eines Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden ist die Firma berechtigt, die sofortige Herausgabe der Vorbehaltsware zu beanspruchen. In der Rücknahme liegt kein Rücktritt vom Vertrag. Gleichzeitig werden die befristeten Forderungen dann sofort zur Zahlung fällig. Hereingegebene Wechsel sind unabhängig von ihrer Fälligkeit Zug um Zug gegen Bargeldzahlungen einzulösen.
8. Gewährleistungsansprüche
8.1. Ist der Käufer/Besteller Unternehmer im Sinne von 1.2 setzen Mängelrechte voraus, dass dieser seine nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. 8.2 Ist der Kunde Unternehmer, leistet die Firma für Mängel der gelieferten Ware zunächst nach deren Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Weitergehende Gewährleistungsansprüche sind zunächst ausgeschlossen.
8.3 Ist der Kunde Verbraucher, so hat er zunächst die Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder Ersatzleistungen erfolgen soll. Die Firma ist jedoch berechtigt, die Art der gewählten Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt. 8.4 Schlägt die Nachbesserung fehl, kann der Kunde grundsätzlich nach seiner Wahl die Herabsetzung der Vergütung bzw. des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Handelt es sich bei dem Kunden um einen Verbraucher, besteht Anspruch des Verbrauchers auf Schadensersatz oder ein Anspruch des Verbrauchers auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen. 8.5 Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu.
8.6 Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt die Verjährungsfrist 2 Jahre ab Ablieferung der Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der gebrauchten Sache. Dies gilt nicht, wenn der Kunde gegenüber der Firma den Mangel nicht rechtzeitig im Sinne der Ziff. 7 angezeigt hat.
8.7 Sofern dem Kunden unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche eine Verkäufergarantie gewährt wird, ergeben sich die Einzelheiten hierzu aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind.
8.8 Beim Verkauf von gebrauchten Geräten wird, soweit es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handelt, jegliche Gewährleistung der Firma ausgeschlossen. Bei einem Verbrauchsgüterkauf wird die Gewährleistung auf ein Jahr beschränkt. Im übrigen gilt die jeweilige Beschaffenheitsvereinbarung.
9. Haftung
9.1 Die Firma haftet nicht für Schäden, die nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind, es sei denn, das Verschulden betrifft eine Kardinalspflicht. Dieser Haftungsausschluss erfasst nicht Fälle, in denen Sach- oder Rechtsmängel infolge fahrlässiger Pflichtverletzung zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führen.
9.2 Im Fall fehlerhafter Montage bzw. Ingebrauchnahme, unsachgemäßer Verwendung, nicht fachgerechter Reparaturen oder Änderungen durch den Käufer/Besteller oder eines Dritten, natürlicher Abnutzung, fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, unsachgemäßer Reinigung oder Pflege sind sämtliche Mängelrechte ausgeschlossen, soweit diese nicht auf ein Verschulden der Firma zurückzuführen sind. Das Verschulden der Firma ist dabei auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.
9.3 Die Haftung ist auf den Nettowarenwert der Lieferung begrenzt, aus der der mangelhafte Gegenstand stammt. Sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt, ist der Schaden beschränkt auf höchstens 10% des Wertes der Gesamtlieferung. Dies gilt insbesondere auch bei Verspätung bzw. Nichtlieferung des Vertragsgegenstandes. Im übrigen beschränkt sich die Haftung auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden. Weitergehende Rechte, insbesondere der Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie beispielsweise entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Käufers/Bestellers sind ausgeschlossen.
9.4 Ansprüche aus dem Produkthaftungsgesetz bleiben von der vorstehenden Regelung unberührt.
10. Reparaturen
10.1 Wird vor der Ausführung von Reparaturen die Vorlage eines verbindlichen Kostenvoranschlags gewünscht, ist dies ausdrücklich anzugeben. Die Kosten für den Voranschlag, soweit zwischen Firma und Kunden eine laufende Geschäftsbeziehung besteht, für die diese AGB gelten, ist in Höhe von 48 € zu vergüten, wenn die Reparatur nicht in Auftrag gegeben wird.
10.2 Ob eine Reparatur in eigener Werkstatt oder vor Ort beim Kunden erfolgt, liegt im Ermessen der Firma.
10.3 Auf die Gewährleistung der Firma finden die Bestimmungen in Ziff. 8 und 9 entsprechende Anwendung. Kosten für Versand und Verpackung gehen zu Lasten des Kunden.
11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, anzuwendendes Recht
11.1 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Neubulach, soweit dies nach bestehenden gesetzlichen Regelungen rechtswirksam vereinbart werden kann (Vollkaufleute und Handelsgesellschaften).
11.2 Es gilt ausschließlich deutsches Recht
12. Sonstiges
Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Mündliche Nebenabreden sind unwirksam, dies gilt auch für die Schriftformabrede. Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlich Unwirksamkeit einzelner Punkte oder einzelner Bedingungen in ihren übrigen Teilen wirksam, die Vertragsbestimmungen im übrigen werden hierdurch nicht berührt. Soweit erforderlich, verpflichten sich Firma und Kunde in einem solchen Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine derartige wirksame Vereinbarung zu ersetzen, die dem beiderseits angestrebten Geschäftszweck und der Abwicklung der Vertragsbeziehungen am ehesten dienlich ist.
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